
Gesetz vom 1.1.1958, um den freien Wettbewerb zu garantieren. Demnach sind Kartelle grundsätzlich verboten, wobei das GWB Ausnahmen regelt. Grundgedanke des Gesetzes ist, daß ein freier und wirksamer Wettbewerb offensichtlich den größten Nutzeffekt für die Gesamtwirtschaft, insbesondere für den Verb...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/GWB.htm
(GWB) Gesetz vom 1.1.1958, um den freien Wettbewerb zu garantieren. Demnach sind Kartelle grundsätzlich verboten, wobei das GWB Ausnahmen regelt. Grundgedanke des Gesetzes ist, daß ein freier und wirksamer Wettbewerb offensichtlich den größten Nutzeffekt für die Gesamtwirtschaft, insbesondere für den Verbraucher besitzt. Inkonsistent i...
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Gesetz_gegen_Wettbewerbsbeschraenkungen_(GWB).

(GWB; Kartellgesetz), in der Neufassung v. 26.08.1998, in Kraft getreten am 01.01.1999 (BGBl. I 2546). Mit ihm soll im Bereich der privaten Wirtschaft das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit im Interesse der Erhaltung und Förderung einer marktwirtschaftlichen Grundordnung gewährleistet werden. Wirtschaftliche Macht soll dort beseitigt bzw. nicht erl....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gesetz-gegen-wettbewerbsbeschr%C3%
Keine exakte Übereinkunft gefunden.