
In den anerkannten Ausbildungsberufen der Gewerbe der Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung werden gemäß {§|31|hwo|juris} Handwerksordnung (HwO) Gesellenprüfungen durchgeführt. == Ziel == Durch die Gesellenprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Traditionell besteht die Prüf...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellenprüfung

nach Beendigung der Lehrzeit (Ausbildungszeit) abzulegende Prüfung. Durch die Gesellenprüfung soll der Lehrling (Auszubildende) beweisen, dass er die für sein Handwerk erforderlichen Fertigkeiten beherrscht und die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt.
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https://www.wissen.de//lexikon/gesellenpruefung
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