
ist der zu einem Geschäft als Zeuge zugezogene Mensch. Er findet sich bereits im frühen römischen und im germanischen Recht. Mit Vordringen der Schriftlichkeit verliert er seit dem Hochmittelalter an Bedeutung.Ruth, R., Zeugen und Eideshelfer, 1922
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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