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Geschäftsgrundlage Logo #42000 Geschäftsgrundlage sind im Zivilrecht die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser U...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsgrundlage

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Geschäftsgrundlage Logo #42090Zur G. zählen alle nach den Vorstellungen der Beteiligten für den Vertragsabschluß wesentlichen Umstände (in Vergangenheit und Zukunft), die zwar nicht Vertragsinhalt sind - z.B. in Form einer Bedingung - , aber andererseits über das bloße Motiv zum Abschluss des Rechtsgeschäfts hinausgehen. So ist ...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Geschaeftsgrundlage.htm

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Geschäftsgrundlage Logo #42072Umstände, die bei Abschluss eines Vertrages nach den gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder dem anderen Teil erkennbar gewordenen und nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei so selbstverständlich sind, dass sie nicht ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung geworden sin...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Geschäftsgrundlage Logo #42134Geschäftsgrundlage, Recht: die Umstände, die von den Parteien eines Vertrages bei dessen Abschluss als wesentlich und als vorhanden oder bestehen bleibend vorausgesetzt, aber nicht in den Vertrag aufgenommen wurden. Besonders bedeutsam sind Geschäftsgrundlagen bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. bei...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Geschäftsgrundlage Logo #40050Zur G. zählen alle nach den Vorstellungen der Beteiligten für den Vertragsabschluß wesentlichen Umstände (in Vergangenheit und Zukunft), die zwar nicht Vertragsinhalt sind – z.B. in Form einer Bedingung – , aber andererseits über das bloße Motiv zum Abschluß des Rechtsgeschäfts hinausgehen. So ist die Erwartung, ein günstiges Gesc...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Geschaeftsgrundlage.html

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Geschäftsgrundlage Logo #42834Mit Geschäftsgrundlage werden Umstände bezeichnet, von deren Bestehen bzw. Gleichbleiben die Vertragsparteien bei Vertragsschluss ausgehen und die sie zur Grundlage des Vertrages machen, ohne diese ausdrücklich in den Vertrag aufzunehmen. Damit scheiden Umstände aus, die nach den stillschweigenden Vereinbarungen der Parteien alleine in den Risi...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsgrundlage.php

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Geschäftsgrundlage Logo #42834<i>(WGG)</i> Vom Wegfall der Geschäftsgrundlage spricht man, wenn Umstände von denen beide Parteien bei Vertragsschluss ausgehen (= Geschäftsgrundlage) entfallen (§ 313 BGB). Voraussetzungen • Schwerwiegende Änderung der Geschäftsgrundlage • Überschreiten der Grenzen der Risikozuweisung • Unzumutbarkeit Rechtsfolge...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/wegfalldergeschaeftsgrundlage.php

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Geschäftsgrundlage Logo #42871die wesentlichen Umstände, von deren Vorhandensein und Bleiben die Vertragsparteien bei Vertragsschluss ausgegangen sind. Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage, d. h. bei einer besonders einschneidenden Änderung der Verhältnisse, kann für den Schuldner die Vertragserfüllung ausnahmsweise unzumutbar werden, so dass eine Änderung seiner Ver...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/geschaeftsgrundlage
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