
»Vermerk (im engeren Sinne) oder Verfügung, im Geschäftsgang verwendet, z. B. Sichtvermerk, 'Rücksprache' als Weisung zur Vorsprache beim verfügenden Vorgesetzten, Zeichnungsvorbehalt Geschäftsordnung abgekürzt: GO; Sammlung von grundlegenden Regelungen über Aufbau- und Ablauforganisation, ggf. zusätzlich Führungsgrundsätze...
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