
Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist im deutschen bürgerlichen Recht ein Dienst- ({§|611|bgb|juris} BGB) oder Werkvertrag ({§|631|bgb|juris} BGB), durch den sich der Beauftragte zur - entgeltlichen oder unentgeltlichen - Besorgung eines ihm von dem Auftraggeber übertragenen Geschäfts verpflichtet ({§|675|bgb|juris} Abs. 1 BGB). Hierbei umfass...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsbesorgungsvertrag

Auf einen Dienstvertrag oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat, finden die Vorschriften über den Auftrag mit Ausnahme der jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit entsprechende Anwendung (§ 675 BGB), auch wenn diese Tätigkeit entgeltlich ausgeführt wird. Insbes. sind daher anwendbar...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Geschaeftsbesorgungsvertrag.htm

Geschäftsbesorgungsvertrag, ein Dienst- oder Werkvertrag, der auf selbstständiges Wahrnehmen fremder Rechts- oder Wirtschaftsinteressen gerichtet ist (z. B. Anwalts- oder Bankberatungsvertrag, Baubetreuungsvertrag). Auf ihn finden die Vorschriften über den Auftrag mit Ausnahme der jederz...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auf einen Dienstvertrag oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat, finden die Vorschriften über den Auftrag mit Ausnahme der jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit entsprechende Anwendung (§ 675 BGB), auch wenn diese Tätigkeit entgeltlich ausgeführt wird. Insbes. sind daher anwendbar die Bestimmungen über die Anzeigepflicht ...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Geschaeftsbesorgungsvertrag.html
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