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Gesamtschuld

Gesamtschuld Logo #42000 Die Gesamtschuld (im österreichischen und Schweizer Recht auch Solidarschuld) ist ein Rechtsbegriff des Schuldrechts. Er bezeichnet einen der möglichen Fälle der so genannten Mehrheit von Schuldnern. Entsprechend spricht man von gesamtschuldnerischer oder Solidarhaftung. == Begriffsklärung == Der Gesamtschuldner wird im {§|421|bgb|juris} BGB ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschuld

Gesamtschuld

Gesamtschuld Logo #42015ist diejenige Schuld, welche mehrere in der Weise schulden, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung insgesamt nur einmal zu fordern berechtigt ist. Sie ist bereits dem klassischen römischen
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Gesamtschuld Logo #42072Als Gesamtschuld bezeichnet man die Mehrheit von Schuldnern eines Gläubigers aus demselben Rechtsgrund. Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem Schuldner ganz oder teilweise - jedoch nur einmalig - verlangen. Befriedigt einer der Schuldner den Gläubiger (z.B. d...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Gesamtschuld Logo #42083Wird die Leistung aus einem Steuerschuldverhältnis von mehreren Personen geschuldet, liegt eine Gesamtschuld vor. Gleiches gilt, wenn mehrere Personen nebeneinander für eine Steuerschuld haften oder wenn sie gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Gesamtschuld wird vom Glä...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Gesamtschuld

Gesamtschuld Logo #42134Gesamtschuld, das zwischen Gläubiger(n) und mehreren Schuldnern bestehende Schuldverhältnis, aufgrund dessen jeder Schuldner zur ganzen Leistung verpflichtet ist, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal fordern kann. Erfüllung durch einen Gesamtschuldner befreit auch die ûbrigen; ebenso hat G...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Gesamtschuld Logo #42834Von einer Gesamtschuld spricht man, wenn mehrere eine Leistung schulden, jeder auf die gesamte Leistung verpflichtet ist, der Schuldner die Leistung aber nur einmal fordern darf (siehe die Legaldefinition in § 421 BGB). Beispiel: A und B schulden dem C als Gesamtschuldner 1000,- Euro. C kann diese 1000,- Euro sowohl von A als auch von B verlangen....
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/gesamtschuld.php
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