
Als Gesamthandsvermögen wird das gemeinsame Vermögen von mehreren Personen bezeichnet, bei dem die einzelne Person über ihren Anteil an dem Vermögen und auch an den einzelnen dazugehörigen Gegenständen nicht frei verfügen kann. Über das Vermögen als Ganzes sowie über Teile des Vermögens können nur alle berechtigten Personen gemeinsam ve...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Gesamthandsvermögen wird das gemeinsame Vermögen von mehreren Personen bezeichnet, bei dem die einzelne Person über ihren Anteil an dem Vermögen und auch an den einzelnen dazugehörigen Gegenständen nicht frei verfügen kann. Über das Vermögen als Ganzes sowie über Teile des Vermögens können nur alle berechtigten Personen gemeinsam ve...
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