
Die Geringverdienergrenze, bis zu der der Arbeitgeber die vollen Beiträge allein trägt (Geringverdiener), wurde mit der Geringfügigkeitsgrenze (Geringfügige Beschäftigungen) harmonisiert und beträgt bundeseinheitlich 325,00 EUR/Monat. Übersteigt das monatliche Arbeitsentgelt nicht die Gering...
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Zu den Sozialversicherungsbeiträgen, die bei einer Beschäftigung abgeführt werden müssen, gehören die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Davon nicht betroffen sind Tätigkeiten,...
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