[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gerichtshandel, des -s, plur. die -händel, ein gerichtlicher Handel, eine jede Sache, welche vor Gericht gebracht und daselbst abgethan wird, und in engerer Bedeutung, eine Streitsache, ein Prozeß. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1433