[Achtung: Schreibweise von 1811] Gereuen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und nur als ein unpersönliches Zeitwort mit der ersten Endung der Sache, und der vierten Endung der Person gebraucht wird, Reue, oder nachfolgendes...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1401
Keine exakte Übereinkunft gefunden.