Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. 7. 1951 Bedeutung

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Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. 7. 1951

Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. 7. 1951 Logo #42134Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. 7. 1951, definiert den Begriff Flüchtling und regelt dessen Status, der sich nach dem Recht des Landes seines Wohnsitzes richtet. Bezüglich Erwerbstätigkeit und Vermögenserwerbs sind Flüchtlinge im Aufenthaltsstaat den am günstigsten behandelten Ausländern gleichzu...
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