
Genfer Flüchtlingsabkommen vom 28. 7. 1951, definiert den Begriff Flüchtling und regelt dessen Status, der sich nach dem Recht des Landes seines Wohnsitzes richtet. Bezüglich Erwerbstätigkeit und Vermögenserwerbs sind Flüchtlinge im Aufenthaltsstaat den am günstigsten behandelten Ausländern gleichzu...
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