[Achtung: Schreibweise von 1811] Genehmigen, verb. reg. act. genehm halten Einen Vorschlag, eines Ansuchen genehmigen. Im Oberdeutschen begenehmigen Daher die Genehmigung, die Genehmhaltung.
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(Text von 1910) Genehmigen
1). Zugeben
2). Zugestehen
3). Bewilligen
4). Einwilligen
5). Genehmigen zeigt an, daß man das, was ein anderer tut, selbst für gut halte, daß es uns gefalle. Man
genehmigt einen Vorschlag, einen Plan, einen Entwurf, Vertrag usw., weil es uns gut und...
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