
ist die vielleicht aus der mittelalterlichen Grundherrschaft entwickelte Pflicht der Mitglieder einer örtlichen Gemeinschaft zur tatsächlichen Leistung persönlicher Dienste zu Gunsten der Gemeinschaft. Seit dem 18. Jh. wird sie durch Abgaben bzw. Steuern ersetzt.Gremler, F., Die Naturaldienste im preußischen Gemeinderecht, Diss. jur. Bonn 1912;...
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