
Gemeindebeisassen , solche Personen, welche einer Gemeinde angehören, ohne jedoch eigentliche Gemeindeglieder zu sein, und namentlich, ohne einen Anteil an den Gemeindegutnutzungen zu haben. Man unterscheidet zwei Arten derselben: 1) solche, welche zwar nicht Gemeindeglieder (Bürger, Nachbarn) im eigentlichen Sinn sind, aber dennoch als Gemeindeg...
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