[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) Gelieben, verb. reg. act. welches im Hochdeutschen größten Theils veraltet ist, Neigung zu etwas haben, sich aus Neigung zu etwas entschließen, belieben, mit der dritten Endung der Person, so wohl persönlich, als unpersönlich. G...
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