[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Geleitsbrief, des -es, plur. die -e, 1) Eine schriftliche Erlaubniß, sicher durch ein Gebieth zu reisen. 2) In der Schifffahrt, ein Zettel, welcher jeder Capitän oder Schiffer erhält, wodurch er berechtigt wird, unter dem Schu...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1093

Geleitsbrief. Fremde Reisende galten im MA. als nahezu rechtlose personae miserabiles (s. Fremdling, Wildfangrecht). Um diesen ûbelstand zu mildern, unterstellte der König (Kaiser) besonders reisende Kaufleute unter besonderen Schutz. Diesem Schutz konnte in Form einer Urkunde (praeceptum, carta de ...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.