
Geistlicher Rat ist ein Ehrentitel, der in der altkatholischen, evangelischen und römisch-katholischen Kirche durch eine vorgesetzte kirchenleitende Person oder Institution, in der Regel durch einen Bischof, verliehen wird. == Herkunft == Der Titel gehört von seiner Herkunft her in die gleiche Kategorie wie Hofrat oder Geheimrat. Er hat seinen U...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geistlicher_Rat
[Bayern] - Der Geistliche Rat war die oberste Kirchen- und Schulbehörde des Herzogtums Bayern. Nachdem eine Vorläuferbehörde bereits seit 1556/57 existierte, wurde 1570 der Geistliche Rat eingerichtet. Er war eine herzogliche Zentralbehörde mit weitgehender Kontroll- und Strafbefugnis über den Klerus. Dem Rat gehörten...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geistlicher_Rat_(Bayern)
[Begriffsklärung] - Geistlicher Rat bezeichnet ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geistlicher_Rat_(Begriffsklärung)

(Ordinariatskonferenz) Mit geistlicher Rat wird das Beratungsgremium des Diözesanbischofs bezeichnet. Diesem gehören alle Bischöfe der Diözese, der Generalvikarund in manchen Diözesen alle Angehörigen des Domkapitels an.
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Geistlicher Rat, Gremium: Gesamtheit der wirklichen Räte eines Bischofs (Ordinariats-, Generalvikariatsräte).
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Geistlicher Rat, Personen: Titel der Mitglieder dieses Rates.
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Geistlicher Rat, katholischer Ehrentitel: Ehrentitel für verdiente katholische Geistliche.
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