
= Reziprozität
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Gegenseitigkeit, Recht: die Gleichstellung fremder Staatsangehöriger oder Rechtsakte mit inländischen bei entsprechender Handhabung seitens des fremden Staates (Reziprozität). Die Gegenseitigkeit wird vielfach in völkerrechtlichen Verträgen zugesichert. Sie ist ein Grundprinzip beim Zustandekommen v...
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Gegenseitigkeit, allgemein und Philosophie: wechselseitiges Verhältnis, eine Grundbedingung menschlicher Beziehungen, unter deren Erwartung fast alles menschliche Handeln steht.
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der Grundsatz der Gleichbehandlung vor allem im internationalen Zivilprozessrecht und im Fremdenrecht. Nach diesem Grundsatz wird die Behandlung ausländischer Personen oder ausländischer Hoheitsakte (z. B. Anerkennung von Urteilen) davon abhängig gemacht, dass der ausländische Staat inländische Personen bzw. Hoheitsakte ebenso b...
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