
Gefälligkeitsgutachten ist eine rechtlich nicht klar definierte Bezeichnung für ein Gutachten, welches sich nicht an der sachlichen und fachlichen Richtigkeit orientiert, sondern am mutmaßlichen Interesse eines Auftraggebers oder einer sonst begünstigten Partei. Im außergerichtlichen Bereich begegnen insbesondere die von nur einer der Streitp...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gefälligkeitsgutachten
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