
Gebrauchtwarenhandel, gewerbsmäßiger An- und Verkauf von gebrauchten, aber noch verwendbaren und funktionsfähigen Konsumgütern (z. B. Einrichtungsgegenstände, Kraftfahrzeuge). Für den Gebrauchtwarenhandel ist keine besondere Genehmigung erforderlich. Allerdings können die Länder durch Rechtsvero...
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