
Ein Gerichtshandelsbuch (örtlich oder regional auch Amtsbuch, Erbbuch, Handelsbuch, Kaufbuch, Landbuch, in Tirol Verfachbuch oder Vererbungsbuch genannt; es gibt dafür im deutschen Sprachraum sicher noch zahlreiche weitere Bezeichnungen) enthält handschriftliche, in ein Buch eingetragene Protokolle über Kaufverträge für Häuser, Bauerngüter...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtshandelsbuch

Gerichtshandelsbuch , ein bei Gericht geführtes Buch über die von diesem konfirmierten Verträge, namentlich über den Eigentumserwerb an Grundstücken und über die Verpfändung von solchen (s. Grundbücher und Hypothek). Zuweilen werden derartige Bücher auch Gerichtshandelsprotokolle genannt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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