
Das Gebot der Folgerichtigkeit ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Willkürverbots, das in {Art.|3|gg|juris} Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip, welches selbst Verfassungsrang hat, wurzelt. Es verlangt, dass staatliches Handeln logisch, konsequent und schlüssig ist (Rechtskontinuität). Ausnahmen bedürfen eines sachlichen Grundes. Hierfür...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gebot_der_Folgerichtigkeit
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