
Altersteilzeitarbeit liegt vor, wenn nach dem Altersteilzeitgesetz sog. Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt gezahlt werden und zur Rentenversicherung eine Beitragszahlung nach mindestens 90 % des zuvor gezahlten Vollzeitarbeitsentgelts erfolgt. Durch die Aufstockungsbeträge wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für die Altersteilzeitarbe...
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Das Altersteilzeitgesetz bietet älteren Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die Hälfte zu vermindern und eröffnet jüngeren Arbeitslosen und Ausgebildeten eine (zusätzliche) Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt.
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Bei der Altersteilzeit spielen neben den gesetzlichen Vorgaben auch die tarifvertraglichen Vereinbarungen eine entscheidende Rolle. Altersteilzeitarbeit ist eine Möglichkeit für ältere Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu verringern. Das entsprechend geringere...
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