
Das Geblütsrecht war insbesondere im Mittelalter das auf Grund der Zugehörigkeit zur Königsfamilie bestehende Anrecht auf die Thronfolge. Das Erbe oder die Herrschaft durfte die Blutsverwandtschaft möglichst nicht übergehen. Dabei ist das Geblütsrecht mehr sakral und sozial als rechtlich bestimmt, so dass es keinen durchsetzbaren Rechtsanspr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geblütsrecht

ist das auf Grund der Verwandtschaft bestehende Recht oder Anrecht auf einen Gegenstand. In bezug auf das deutsche Königtum kann sich ein G. gegenüber dem Wahlgrundsatz nicht entscheidend durchsetzen. Dagegen steigert sich in den Ländern das G. sogar zum Erbrecht (Erbmonarchie).Mitteis, H., Die deutsche Königswahl, 2. A. 1944, Neudruck 1965, 19...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Geblütsrecht, im Mittelalter der Vorrang der Geburt, der den Angehörigen von Königsfamilien und verwandten Geschlechtern Anwartschaften auf die Thronfolge gab, also die freie Wahl ausschloss.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

der Anspruch der Königssippe auf die Bestellung eines ihrer Glieder zum Nachfolger; in Deutschland bis zum Ende des 12. Jahrhunderts uneingeschränkt gültig, dann durch das freie Wahlrecht ( Wahlmonarchie ) abgelöst.
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https://www.wissen.de//lexikon/gebluetsrecht
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