
Ein Gebietsfremder im Sinne des Außenwirtschaftsrechts ist gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Hierbei gelten Zweigniederlassungen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten als Gebietsfremde, wenn sie eine eigene Buchführung haben und Betriebsstätten Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten als Gebietsfremd...
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i. S. des Außenwirtschaftsgesetzes (§ 4 I Nr. 7 AWG): (1) natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (“fremdes Wirtschaftsgebiet”); (2) juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Ausland; (3) Zweigniederlassungen und Betriebsstätten von Gebietsansässigen, wenn sich.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gebietsfremder/gebietsfremder.htm
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