
Gattergeld (mhd. gatergelt; auch Gatterzins) hieß eine Geldabgabe, die sich der Herr selbst abholen oder durch einen Boten abholen lassen musste, wobei das Geld durch oder über das Hofgatter gereicht wurde. Diese Art der Zinsreichung (Holschuld) stand personenrechtlich Freien zu, während unfreie Bau...
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