[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Galgenfrist, plur. die -en, eigentlich, der kurze Aufschub, den ein zum Galgen verurtheilter Missethäter erhält. Noch mehr figürlich im gemeinen Leben, der kurze Aufschub einer unangenehmen Handlung. Es ist nur eine Galgenfrist.
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