Gesundheitsstrukturgesetz: Wesentlicher Zweck des GSG vom 1.Januar 1993 ist, wie bei den vorangegangenen Kostendämpfungsgesetzen, die Beitragssatzstabilität, also eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erreichen. Das Gesundheitsstrukturgesetz beinhaltet eine... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42246