
(des römischen Rechts) ist der erste zeitliche Abschnitt der Aufnahme (Rezeption) des römischen Rechts in mittelalterliche Rechtsordnungen. Angesichts der Übernahme römischrechtlicher Vorstellungen bereits in frühmittelalterliche Volksrechte lässt sich von F. schon für das Frühmittelalter sprechen. In einem engeren Sinn schließt F. aber er...
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