
Die Fronleichnamsverordnung, amtlich Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den regionalen Feiertag Fronleichnam (`FronleichnamsVO`), legt diejenigen Gemeinden Sachsens fest, in denen Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag ist. Die Verordnung wurde im Jahr 1993 aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage im Freis.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Fronleichnamsverordnung
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