Frohnpflichtig Bedeutung

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Frohnpflichtig

Frohnpflichtig Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Frohnpflichtig, adj. et adv. zu Frohndiensten verpflichtet, frohnbar. Daher die Frohnpflichtigkeit.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2877
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