
Nationalrat und Bundesrat können ihren Ausschüssen eine Frist zur Berichterstattung über einen ihnen zugewiesenen Gegenstand setzen. Dies hat zur Folge, dass nach Ablauf der gesetzten Frist die Beratungen über diesen Gegenstand bei der nachfolgenden Nationalrats- bzw. Bundesratssitzung aufgenommen werden müssen, auch wenn b...
Gefunden auf
https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/F.shtml
Keine exakte Übereinkunft gefunden.