Frist, uneigentliche Bedeutung

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Frist, uneigentliche

Frist, uneigentliche Logo #42834Von einer uneigentlichen Frist im engeren Sinn spricht man im Zivil- und Verwaltungsprozessrecht bei den Zeiträumen, innerhalb derer ein Gericht seine Amtshandlungen zu erledigen hat (z.B. § 310 Abs. 1 ZPO oder § 102 Abs. 1 VwGO). Der Gegenbegriff ist die eigentliche Fristen. Versäumt das Gericht ein uneigentliche Frist kommt eine Amtspflichtve...
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