Friedhofszwang Bedeutung

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Friedhofszwang

Friedhofszwang Logo #42000 Unter Friedhofszwang wird eine Vorschrift verstanden, die es verbietet, die physischen Reste eines toten Menschen (also den Sarg mit Leiche oder die Urne mit Asche) an einem anderen Ort als auf einem Friedhof aufzubewahren. Im Falle der Feuerbestattung ergeben sich Alternativen für den Friedhofszwang. So ist eine sogenannte Seebestattung möglich...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Friedhofszwang
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