[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Freygerinne, des -s, plur. ut nom. sing. an den Mühlen und Teichen ein Gerinne, welches, wenn das Wasser im Überflusse vorhanden ist, aufgehoben wird, damit es frey abfließen könne, ohne das Wasser zu berühren; der Freylauf, der Freyschutz S. auch Freyarche.
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