[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Freybürger, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein freyer Bürger, zum Unterschiede von den ehemahligen leibeigenen. 2) Ein Bürger einer freyen Stadt, oder einer freyen Reichsstadt. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2652