
Die Fremdorganschaft oder Drittorganschaft ist ein Prinzip des Gesellschaftsrechts, bei dem die Geschäftsführung und Vertretung von den Mitgliedern losgelöst ist und besonderen Organen übertragen wird. So wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) durch die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung geführt. Für Aktien...
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Von Fremdorganschaft (= Drittorganschaft) spricht man, wenn bei einer Gesellschaft keine der zur Vertretung berechtigten Personen aus dem Kreis der Gesellschafterinnen kommt. Fremdorganschaft ist nur bei Kapitalgesellschaften möglich. Vom Gegenstück der Selbstorganschaft spricht man, wenn bei einer Gesellschaft mindestens eine der zur Vertretung ...
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