
Fremdes Wirtschaftsgebiet im Sinne des deutschen Außenwirtschaftsrechtes ist gemäß § 4 Abs 1. Nr. 2 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) jedes Gebiet, außer dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und der österreichischen Gebiete von Jungholz und Mittelberg (diese sind nur von deutscher Seite aus ganzjährig erreichbar). Für die Verbringun...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Fremdes_Wirtschaftsgebiet
Keine exakte Übereinkunft gefunden.