
im Verhältnis zu einer Personengemeinschaft ist jener Mensch, der nicht der Personengemeinschaft angehört. Er ist rechtlos (Feind), kann aber als Gast in das Recht aufgenommen werden. In Rom entwickelt sich für die freien Nichtbürger das besondere (lat.) ius (N.) gentium (Fremdenrecht). Im Frühmittelalter verbietet Karl der Große 802, dem Fre...
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Fremder, Philosophie: Die Spannweite der philosophischen Definitionen des Fremden reicht von Positionen, die den Fremden oder Anderen als originär Unzugänglichen fassen (E. Lévinas), über eine Sicht, die das Fremde als Abwandlung des Eigenen, als Projektion des Ich begreift (J. G. Fichte), bis zu ei...
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Fremder, Staats- und Völkerrecht: eine Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzt. (Ausländer, Fremdenrecht)
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