Freizügigkeit (i.S.v. Art. 11 GG) Bedeutung

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Freizügigkeit (i.S.v. Art. 11 GG)

Freizügigkeit (i.S.v. Art. 11 GG) Logo #42343Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets †“ ungehindert von staatl. Gewalt †“ Aufenthalt o. Wohnsitz nehmen zu können bzw. dies nicht zu tun (sog. negative Freizügigkeit). Wohnsitz: Ständige Niederlassung an einem Ort i.S.e. Lebensmittelpunktes. Bzgl. d. Aufenthaltnehmens wird nicht nur der Ortswechsel innerhalb des ...
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