
Ein Freibetragsbescheid enthält bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die der Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen kann.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
Keine exakte Übereinkunft gefunden.