[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Forstgränze, plur. die, -n, die Gränze eines Forstes, so wohl im Ganzen genommen, als auch eines besondern Theiles desselben, der unter eines Försters Aufsicht stehet. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2301