
Aufwendungen zur Entwicklung und Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen können als fiktive Betriebsausgabe als Forschungsfreibetrag steuerlich geltend gemacht werden. Der Forschungsfreibetrag beträgt generell 25% der Forschungsaufwendungen. Übersteigen Forschungsaufwendungen eines Jahres das arithmetische Mittel der letzten drei...
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