
Der Rechtsbegriff des Formwechsels umfasst jeglichen Wechsel in der Rechtsform eines Rechtsträgers unter Wahrung seiner rechtlichen Identität und der grundsätzlichen Beibehaltung bisher evtl. vorhandener Mitgliedschaftsrechte. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt den Formwechsel von Rechtsträgern in den §§ 190 bis 304. Unterschiede zur Spaltu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Formwechsel

Bei einem Formwechsel ändert ein Rechtsträger seine Rechtsform. Beispiel: Eine GmbH wird in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft umgewandelt. Eine Genossenschaft wird in die Rechtsform einer GmbH umgewandelt. Bei einem Formwechsel bleibt der Kreis der Anteilseigner unverändert. Zu...
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Formwechsel, Gesellschaftsrecht: Umwandlung.
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