[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Formalien, (viersylbig) plur. inus. aus dem mittlern Lat. Formale, im gemeinen Leben, die äußern außerwesentlichen Umstände, womit ein Handlung begleitet wird. Er wurde mit allen Formalien empfangen. das Testament ist nicht mit den gehörigen Formalien eröffnet worden Nach einem ande...
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Formalien (Formalitäten, lat.), Förmlichkeiten, d. h. äußere Umstände, womit man gewisse Handlungen zu begleiten hat, um letztern zufolge gesetzlicher Bestimmung die nötige Rechtsgültigkeit zu geben, z. B. bei der Errichtung eines Testaments. Gewöhnlich spricht man auch von F., um an und für sich unwesentliche Handlungen und Erklärungen z...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Formalitäten, Förmlichkeiten.
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