
Wird das Firmenfahrzeug auch für private Zwecke genutzt, ist der geldwerte Vorteil aus der Nutzungsüberlassung der Lohnsteuer zu unterwerfen.
Rechtslage seit dem 1.1.2006: Nur wenn das Dienstfahrzeug zum notwendigen Betriebsvermögen (= betriebliche Nutzung mehr als...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
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