
Nach Darstellung der Bundesbank können Sanktionsrechtsakte in Massnahmen der UN oder der EU gründen. UN-Massnahmen können allerdings in den Mitgliedstaat en nicht unmittelbar geltendes Recht setzen; vielmehr kann der Sicherheitsrat nach der UN-Charta ledigl. Sanktion en gegen ein Land beschliessen, die von den Mitgliedstaat en anschliessend umg....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/finanzsanktionen/finanzsanktionen.
Keine exakte Übereinkunft gefunden.