[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Feyerglocke, plur. inus. an einigen Orten auf dem Lande, diejenige Glocke, mit welcher das Zeichen des gewöhnlichen Feyerabendes gegeben wird, und dieses Zeichen selbst. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_1_1256