
(Feudalismus) < < In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Gesellschaftsformation, die durch das Eigentum der Feudalherren (Adel. Geistlichkeit) an Grund und Boden und deren Verfügungsgewalt über die dort ansässigen z.T. persönlich abhängigen (leibeigenen) Bauern sowie durch die auf diesen Verhältnissen beruhende Ausbeutu...
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